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Einigung auf Tarifabschluss zu den Entgelttarifverträgen Zeitarbeit

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) am Abend des 12.09.2025 auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelttarifverträgen Zeitarbeit geeinigt.

Mit folgenden Forderungen sind die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gegangen:
Erhöhung der Tarifentgelte um 7,5 Prozent,
bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Verhandlungsergebnis im Überblick

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet Folgendes:
Keine Erhöhung der Tarifentgelte bis zum 31.12.2025 (3 Leermonate),
Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.01.2026 um 2,99 %,
Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.09.2026 um 2,5 %,
Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.04.2027 um 3,5 %,
bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Die Entgelttarifverträge BAP-DGB und iGZ-DGB, die seitens der Gewerkschaften zum 30.09.2025 gekündigt waren, treten mit Wirkung zum 01.10.2025 unverändert wieder in Kraft und werden zum 01.01.2026 durch den Entgelttarifvertrag GVP-DGB ersetzt.

Jahressonderzahlungen

Die Jahressonderzahlungen werden tarifdynamisch auf Basis der Entgeltgruppe (EG) 4 des Entgeltrahmentarifvertrags GVP-DGB entsprechend der vorgenannten Tariferhöhungen angepasst.

Mindestlohntarifvertrag

Die Tarifvertragsparteien einigten sich außerdem darauf, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, dessen Mindestlöhne identisch sind mit den in diesem Verhandlungsergebnis vereinbarten Stundenentgelten der EG 1. Sie werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorschlagen, den Mindestlohntarifvertrag als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.

Erklärungsfrist

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 22.10.2025.

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