Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Tarifvertrag

Nachfolgend angehängt finden Sie unseren aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, der Finanzbehörden sowie der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Diese Bescheinigungen garantieren Ihnen, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen immer, auch ganz aktuell, nachgekommen sind.

Unsere Lizenz

Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

Unbedenklichkeitsbescheinigung VBG

Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkassen

Tarifvertrag

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Mit rund 5.600 Mitgliedsunternehmen ist der GVP einer der mitgliederstärksten Arbeitgeberverbände in Deutschland.

Mit Verschmelzung von BAP und iGZ sind alle Rechte und Pflichten beider Verbände auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge sowie für die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge. Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbständige Tarifwerke weiter fort.

Erläuterungen zum Tarifvertrag iGZ/DGB finden Sie unter
https://epaper.ig-zeitarbeit.de/igz-dgb-haupttarifwerk-2020-2022/63193694

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